Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts liegen die Schwerpunkte bei der Nicht- bzw. Schlechterfüllung von Verträgen, wie beispielsweise Kaufverträgen, Reiseverträgen, Werkverträgen, Leasingverträgen, etc.
Seine Rechtsgrundlage findet das allgemeine Zivilrecht, sofern nicht spezialgesetzliche Regelungen greifen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Daneben sind in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche allgemeiner Natur respektive hinsichtlich der genannten Verträge von immanenter Bedeutung.
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